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QS-Verfahren Hüftgelenknahe Femurfraktur mit
osteosynthetischer Versorgung, Hüftendoprothesenversorgung
und Knieendoprothesenversorgung
Im Versorgungsbereich Orthopädie und Unfallchirurgie gibt es ab dem Erfassungsjahr 2021 zwei QS-Verfahren: Hüftgelenkversorgung (QS HGV) und Knieendoprothesenversorgung (QS KEP). Sie vereinen die bis zum Ende des Erfassungsjahres 2020 gültigen QS-Verfahren Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung, Hüftendoprothesenversorgung und Knieendoprothesenversorgung.
Das QS-Verfahren Hüftgelenkversorgung (QS HGV) hat die alten Verfahren zur Hüftgelenknahen Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HUEFTFRAK-OSTEO) und Hüftendoprothesenversorgung (HEP) zum 1. Januar 2021 ersetzt. Die neue Struktur wird durch die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungs-übergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) geregelt.
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