Das Verfahren regelt die Anforderun-gen an die Prozess- und Ergebnis-qualität der ambulanten psychothera-peutischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten in Kurz- oder Langzeittherapie als Einzelbehandlung. Das Verfahren wird seit dem 1. Januar 2025 für sechs Jahre in Nordrhein-Westfalen regional erprobt.
Es zielt auf die Förderung und Verbesserung der Versorgungsqualität Patienten und Patientinnen mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen ab.
Unsere Software unterstützt Sie bei der Erfassung und Verwaltung der Dokumentationsfälle und erzeugt die verschlüsselten Abgabedateien für die Datenannahmestelle.