Das QS-Verfahren Sepsis schließt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ein, die im stationären Sektor aufgrund einer Sepsisdiagnose behandelt werden, bei Aufnahme 18 Jahre oder älter waren und deren Aufnahme ab dem 1. Januar 2026 stattfindet. QS-pflichtig wird ein Behandlungsfall im jeweiligen Erfassungsjahr aufgrund seiner Entlassungsdiagnosen und/oder der zum Entlassungszeitpunkt kodierten Operationen- und Prozedurenschlüssel. Sofern die Kodierung mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt und keine relevanten Ausschlussgründe (s. u.) vorliegen, wird der entsprechende Behandlungsfall für das QS-Verfahren berücksichtigt: * Vorliegen der Diagnose eines septischen Schocks * Vorliegen der Diagnose einer Sepsis und der Diagnose eines systemischen inflammatorischen Response-Syndroms (SIRS) infektiöser Genese mit Organkomplikationen * Vorliegen der Diagnose einer Sepsis und einer Organdysfunktion Unsere Software unterstützt Sie bei der Erfassung und Verwaltung der Dokumentationsfälle durch intelligente Benutzersteuerung, durch Importschnittstellen zu vielen KIS-Systemen, durch Exportschnittstellen im Standardformat für die Weiterverarbeitung und erzeugt die verschlüsselten Abgabedateien für die Datenannahmestelle.