Ab dem 1. Januar 2021 soll das QS-Verfahren Perinatalmedizin (QS PM) im Regelbetrieb unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) geführt werden. Die beiden Bereiche Geburtshilfe (PM-GEBH) und Neonatologie (PM-NEO) sollen weiterhin als QS-Verfahren bezeichnet und getrennt ausgewertet werden.
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